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- Hier finden Sie zusätzliche Optionen die teilweise nicht in den Basisangeboten enthalten sind!
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- Das neue revidierte Fernmeldegesetz (FMG) ist in Kraft. U.a. wurde im "7. Kapitel: Fernmeldegeheimnis und Datenschutz" der Artikel "Art. 45a Unlautere Massenwerbung" aufgenommen. Die Regelung dieses Artikels erfolgt im ebenfalls seit 1. April in Kraft getreten "Art. 3 Bst. o" des "Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 19. Dez. 1986".
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- Inhalt des Art. 3 Bst. o des UWG besagt u.a., dass Massenmails ausschliesslich an Empfänger versandt werden dürfen, wenn diese ausdrücklich die Einwilligung dazu erteilt haben, oder wenn es sich um bestehende aktive Kundenbeziehungen handelt. Auszug aus dem Gesetzestext: Art. 3 Bst. o des UWG:
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- Unlautere Werbe- und Verkaufsmethoden und anderes widerrechtliches Verhalten Unlauter handelt insbesondere, wer:
Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen veranlasst und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen; wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, handelt nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet.
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| Wir behalten uns vor, bei Kunden die diese Bestimmungen nicht einhalten - ohne vorgehende Avisierung - die Serveranbindung zu kappen! |
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